Hausordnung
des Henfling-Gymnasiums Meiningen

Das Miteinander der am Schulleben des Henfling-Gymnasiums Beteiligten wird durch den Kodex Henflingianus und dessen Anlagen geregelt. Die Hausordnung regelt ergänzend folgende Punkte:

I. Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Über die Zulassung von Anschlägen und Plakaten im Schulbereich entscheidet der Schulleiter.
  2. Ungenehmigte Sammlungen (Werbungen, Verteilung von Druckschriften an Schüler), Warenhandel und Geschäfte aller Art (ausgenommen Versorgung durch zugelassene Anbieter) sind im Schulhaus verboten.
  3. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben, um dort 8 Wochen aufbewahrt zu werden.
  4. Das Mitbringen und der Verzehr von Energy-Drinks ist nicht gestattet.

II. Vor und nach dem Unterricht

  1. Die Unterrichtsräume werden um 7.15 Uhr von den unterrichtenden Lehrern aufgeschlossen.
  2. Während des Unterrichts und während der Pausen darf das Schulgrundstück ohne erteilte Genehmigung nicht verlassen werden. Dieses gilt nicht für die Schüler der Klassenstufen 10–12.

III. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen

  1. Erscheint die erwartete Lehrkraft nicht oder nicht rechtzeitig zum Unterricht, so müssen die Klassensprecher bzw. ihre Stellvertreter nach einer Wartezeit von max. 5 Minuten die Schulleitung verständigen.
  2. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Alle müssen auf Hygiene achten!
  3. Das Rutschen, Rennen, Stoßen, Ballspielen usw. auf Fluren und Treppen, das Hinüberbeugen über das Geländer sowie das Hinausbeugen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
  4. Für die Schüler der Klassenstufen 5–9 gilt während der Unterrichtszeit (Ausnahme: unterrichtsbezogene Verwendung) einschließlich der kleinen Pausen ein Handyverbot.

IV. Pausen- und Wartezeiten

  1. Pausen:
    Die Schüler der Klassenstufen 5 und 6 verlassen unmittelbar nach der 3. Stunde den Raum und begeben sich zur Hofpause auf den Schulhof!
    Bei sehr schlechtem Wetter entscheiden die aufsichtführenden Lehrer auf dem Schulhof gemeinsam, dass der Aufenthalt im Schulgebäude im Erdgeschoss möglich ist.In der Mittagspause halten sich die Schüler der Klassenstufen 5–9 mindestens in der Zeit von 11.50 Uhr bis 12.10 Uhr auf dem Schulhof auf. (Ausnahme: Die Teilnehmer der Mittagsversorgung während der Einnahme des Mittagessens in der Mensa)
    Schüler ab der Klassenstufe 10 können sich während der Pausen in den Räumen aufhalten. Die digitale Ausstattung der Räume darf während der Pausen grundsätzlich nicht durch Schüler genutzt werden.
  2. Freistunden:
    Die Schüler der Stufen 5 bis 9 halten sich auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude in den Aufenthaltsbereichen Mensa und Atrium auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist erst nach Unterrichtsschluss gestattet.
    Die Schüler der Stufen 10 bis 12 dürfen sich ohne Einschränkung im Schulhaus und -gelände und außerhalb bewegen. Die digitale Ausstattung der Räume darf grundsätzlich nicht durch Schüler genutzt werden.

V. Verhalten bei Gefahren und Unfällen

  1. Jeder hat darauf zu achten und dafür zu sorgen, dass Gefahren und Unfälle verhindert werden!
  2. Unfälle, Verletzungen oder andere Schäden sind ohne Rücksicht auf deren Ausmaß unverzüglich dem unterrichtenden bzw. aufsichtführenden Lehrer oder der Schulleitung mitzuteilen.
  3. Bei drohenden Gefahren (Feuer o. Ä.) sind diese sofort nach Feststellung dem Schulleiter, einem anderen erreichbaren Lehrer bzw. dem Hausmeister zu melden.
  4. Bei Alarm ist das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen (siehe Fluchtwegepläne und Alarmplan) schnell und diszipliniert zu verlassen und sich zu dem Sammelplatz vor der Multihalle zu begeben.
  5. Es ist wünschenswert, dass mit Rücksicht auf andere Personen übertragbare Krankheiten der Schulleitung gemeldet werden.

VI. Das Nichtbefolgen der Hausordnung kann zur Einleitung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen führen.

gez. Petschauer
Schulleiter

Stand: 03.07.2025

Henfling-Gymnasium Meiningen
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